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Kontakt und Konditionen

Bürozeiten:

Liebe Kunden, neben unseren generellen Öffnungszeiten, haben wir an drei Tagen in der Woche, noch eine gesonderte Bürosprechstunde.

 

Hier können Fragen zu bürotechnischen Angelegenheiten besprochen werden (Rechnungen, Kostenerstattungen, Prozedere Neurofeedback...). Diese sind ab Januar 2023 immer am Dienstag, Donnerstag und Samstag jeweils von 11:00 -13:00 Uhr.

Auf Grund der Erschwernis der Kostenerstattung von gesetzlich Versicherten Patienten, beraten wir Sie gerne, wie wir als Praxis Sie unterstützen können.

Besonderer Hinweis

Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapieleistungen bei vielen Versicherern Abzuschließen, diese decken die Kosten für die Therapie bei uns teilweise auch vollständig ab. Folgen Sie dem Link, dies kann Ihnen dabei Helfen schneller einen Termin ohne Kostenrisiko zu erhalten. Denn im Falle einer Absage Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Sie auf den Kosten einer Therapie sitzen.  Anbieter können Sie unter anderem hier finden:

Kostenübernahme bei der Therapie

Die Kosten für eine Behandlung übernimmt in der Regel keine Krankenkasse, da es sich um eine Privatpraxis handelt. Die Leistung wird daher in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, da es sich um eine Privatleistung handelt und diese wird nach dem Heilpraktikergesetz abgerechnet.

Die Abrechnung für psychotherapeutische Heilpraktiker Leistungen erfolgt i.d.R nach den Ziffern 19.1 oder 19.2 des GebüH. Ergänzende Leistungen nach den Ziffern 19.3 -19.8 bzw. aus anderen Leistungsbereichen – entsprechend der Version des GebüH für HP für PT können im Einzelfall dazu kommen.

Beispielpreise der Therapie-Sitzungen:
  • Erst-/Anamnesegespräch von 60 Minuten Dauer:                                            75,70 €

  • Probatorische Sitzung (bis Sitzung Fünf) pro angefangene Zeitstunde:       110,30 €

  • ​Folgetermine (ab Sitzung Sechs) kosten pro Zeitstunde:                               110,30 € 

Auch werden von der Unfallkasse, der Berufsgenossenschaft, dem Versorgungsamt und der privaten Krankenkasse teilweise bzw. ganz die Kosten erstattet. Bitte erkundigen Sie sich vor der Therapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ob diese Leistung in Ihrem Vertrag mit eingeschlossen ist.

Hinsichtlich gesetzlich Versicherter gibt es auch hier Ausnahmen, es erfordert allerdings ein größeres Maß an Eigeninitiative die Leistung erstattet zu bekommen. Informationen zu der Herausforderung mit der gesetzlichen Krankenkasse finden Sie weiter unten. Wenn diese Ihnen zusagt, verlangen Sie eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung um sicher zu gehen, dass die Kassen die Leistung übernehmen.

Preise der Coaching-Sitzungen:
  • Erstberatungsgespräch von 60 Minuten Dauer:        70 € (inkl. 19% Ust)

  • Coaching pro angefangene Zeitstunde:                  150 € (inkl. 19% Ust)

  • ​Folgetermine kosten pro Zeitstunde:                       125 € (inkl. 19% Ust)

Terminbuchung

In der Praxis herrscht derzeit großer Andrang. Trotzdem halten wir Termine für akute Fälle bereit, so dass diese innerhalb einer Woche kommen können, wenn dies erforderlich ist. Sie möchten gerne einen Termin?

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns Alternativ eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf: info@probalance.one 

 

Alternativ sind auch Terminvereinbarungen mit unserer Praxis außerhalb der Öffnungszeiten 24h an allen Tagen der Woche einfach und bequem online durchführen. Profitieren Sie von einer flexiblen Terminwahl und buchen Sie innerhalb weniger Sekunden Ihren gewünschten Termin. Dafür klicken Sie einfach unten auf die Schaltfläche von Jameda und füllen die geforderten Felder aus.


Nach der Reservierung erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung für Ihre Terminvereinbarung und vor dem Termin eine Erinnerung per E-Mail & SMS.

Videosprechstunde - so einfach geht´s:

  1. Termin buchen und TAN per Email erhalten

  2. jameda.patientus.de aufrufen

  3. TAN eingeben

  4. Videosprechstunde durchführen


Technische Voraussetzungen:
Alles was Sie brauchen ist ein Smartphone oder Laptop/PC, Webcam & Internet. Für die Videosprechstunde müssen Sie nichts installieren, denn die Videosprechstunde läuft direkt in Ihrem Browser. Beim Einloggen zu Ihrem Termin in der Videosprechstunde unterstützt die Software Sie bei der Einstellung von Kamera und Mikrofon. 
Wichtig: Eine stabile Internetverbindung ist für den reibungslosen Ablauf der Videosprechstunde unbedingt notwendig. Beachten Sie bitte, das nicht jede Themenstellung sinnvoll als Videosprechstunde
 zu Behandeln ist.

 

Ausfallgebühren

Mit einer Terminvereinbarung, auch wenn Sie telefonisch zustande kommt, gehen Sie mit dieser Vereinbarung für diesen Tag einen rechtsverbindlichen Vertrag ein und stimmen unseren Behandlungskosten zu. In unserer Praxis reservieren wir für Sie einvernehmlich und verbindlich einen festen Termin, welchen Sie per E-Mail bestätigt bekommen. Für die Behandlung ist es wichtig, dass die Sitzung pünktlich begonnen und auch pünktlich beendet wird. Kurzfristig abgesagte Termine können in der Regel nicht neu vergeben werden.

Für den Fall, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen werden, ist der Patient/Klient (gilt auch für Paare) nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, (§ 615 BGB, sog. Annahmeverzug) verpflichtet, dem Behandler die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen. Dies bedeutet, das im Falle der Nicht-Wahrnehmung eines Termins, Sie diesen Termin bitte rechtzeitig, spätestens 48 vorher, absagen, da wir den Termin sonst nicht anderweitig vergeben können. Bei einer zu späten Absage ohne medizinische Begründung entsteht ein Ausfallhonorar, basierend auf dem vereinbarten normalen Honorar.

  • Termin Absagen bis zu 49 Stunden vor dem Termin kostenfrei

  • Termin Absagen 48 Stunden vor dem Termin, der Klient zahlt die Hälfte des vereinbarten Sitzungshonorars

  • Termin Absagen 24 Stunden vor dem Termin, der Klient zahlt das gesamte Sitzungshonorar

  • Ausgenommen sind Absagen aus wichtigem Grund (siehe unsere AGB).

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihr Vertrauen und freuen uns auf Sie. 

Ihr ProBalance Team

Videosprechstunde

Psychotherapie eine Herausforderung für den Patienten

Der Bedarf an Psychotherapieplätzen in Deutschland ist immens groß und steigt weiter an. Die Therapieanfragen übersteigen die Nachfrage an kassenzugelassenen Plätzen. Erfahren Sie hier, welche Vorteile eine private Praxis ihnen Bieten kann und wieso die gesetzlichen Krankenkassen auch bei uns Behandlungen bezahlen können. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Vorteile einer Privatpraxis:
  • Dadurch das wir unsere Dienstleistung für den Privatkassen bzw. Selbstzahler Bereich Anbieten, haben wir keine Monatelangen Wartezeiten, sondern können Flexibel innerhalb von wenigen Wochen (meist 2 Wochen) schnell reagieren.​

  • Überbrückung bis zu einer kassenfinanzierte Therapie

    • Oftmals erhalten Wir Anfragen, ob sich eine überbrückende Therapie bis zum Beginn einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie lohnt. Natürlich kann bis dahin ein stabilisierendes Angebot weiterhelfen und eine erste Entlastung und Stütze darstellen. Allerdings sind es nicht immer die selben Behandlungstechniken und -methoden, da diese im Kassenärztlichen Bereich eine exakte Vorgabe gibt, welche Methode abrechenbar ist.

  • Flexiblere Rahmenbedingungen und Methodenvielfalt

    • Als Selbstzahler einer Psychotherapie sind Sie nicht an die Vorgaben der Krankenkassen bezüglich der Anzahl, Länge und Frequenz der Therapiestunden gebunden. In Deutschland werden vier psychotherapeutische Verfahren, sogenannte Richtlinienverfahren, von den Krankenkassen anerkannt:

      • die Verhaltenstherapie

      • die Analytische Psychotherapie

      • die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

      • die Systemische Therapie

    • Andere Therapieverfahren, beispielsweise Hypnosetherapie oder Paartherapie gelten nicht als Kassenleistung und können über Krankenkassen generell nicht abgerechnet werden.

    • Im Falle von privat gezahlten Psychotherapien bleibt die methodische Freiheit und mögliche Vielfalt erhalten.

  • Die Psychotherapie wird nicht aktenkundig

    • Für viele Berufe im öffentlichen Dienst oder Staatsdienst ist eine Psychotherapie immer noch ein Problem. Eine private Behandlung wahrt den Schutz der Privatsphäre (beispielsweise wenn es um die Verbeamtung bei Lehrern geht). Ihre Diagnose geht somit nicht an die Krankenkasse. Auch für weitere Versicherungen kann das sinnvoll sein (Berufsunfähigkeitsversicherung etc.).

Herausforderung gesetzliche Krankenkasse

Die Nachfolgenden Angaben hat das Institut für Psychologische Unfallnachsorge in Köln unter der Leitung von Prof. Echterhoff zu den Herausforderungen bereit gestellt:

  • Gesetzliche Krankenkassen bekommen von den Kassenärztlichen Vereinigungen vorgeschrieben was sie bezahlen dürfen.

  • Kassenärztliche Vereinigungen achten darauf, dass die Zahl der kassenärztlich zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten stark beschränkt bleibt. Der Markt wird also künstlich reguliert, bis es zu Engpässen kommen muss. Das erklärt die langen Wartezeiten und die nachträglich hohen Behandlungskosten wegen der eingetretenen Verschlimmerung der Krankheit.

  • Die kassenärztliche Zulassung sagt kaum etwas über die besonderen Kompetenzen eines Arztes oder Psychotherapeuten aus.

  • Kassenärztliche Vereinigungen zeigten bislang kein Interesse daran, dass Psychologische Psychotherapeuten eine kassenärztliche Zulassung erhalten.

  • Eine Gesetzliche Krankenkasse hat nach dem Sozialrecht auch Ausnahmen von der Verrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen zuzulassen und kann im Rahmen der Kostenerstattung sofort und gezielt für den Versicherten handeln (z.B. bereits vor oder während einer Antragstellung). Tut sie das nicht, verstößt sie gegen die Interessen des Versicherten.

  • Es geht um Ihre Gesundheit und nicht um den Erhalt eines schlecht funktionierenden Gesundheitssystems. Niemand sollte sich einem solchen System schutzlos ausliefern. Wir empfehlen bei Problemen mit der gesetzliche Krankenkasse sobald wie möglich eine Klage beim Sozialgericht prüfen zu lassen.

Die Kostenerstattungsregelung seit 2017

Wegen der unzumutbar langen Wartezeiten und der stark eingeschränkten Wahlfreiheit haben in der Vergangenheit viele gesetzlich Versicherte eine Behandlung in einer Privatpraxis beantragt und auch bewilligt bekommen. Eine zügige Behandlung von gesetzlich Versicherten war vor dem 01.04.2017 zu identischen Kosten und Konditionen durch Abrechnung über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren auch in Privatpraxen möglich. Auf diese Weise konnten Kassenpatienten in dringenden Fällen schnell und relativ unkompliziert die benötigte Hilfe in Anspruch nehmen.

Bedauerlicherweise werden Anträge auf Kostenerstattung von den gesetzlichen Kassen nun unter Berufung auf die Psychotherapie-Richtlinie fast durchgehend abgelehnt. Zutreffende Beschreibungen dieser und weiterer Um-, Zu- und Miss-stände, denen viele Kassenpatienten – und auch Psychotherapeuten – gegenwärtig mit Wissen und Zutun der Politik ausgesetzt werden, findet man zuhauf in den Medien, z.B.:
 

Patienten sind in einer Schleife gefangen: SPIEGEL-Artikel vom 11.02.2018

Das Warten hat kein Ende: SPIEGEL-Artikel vom 11.04.2018
Das lange Warten auf einen Therapeuten: Süddeutsche Zeitung vom 08.09.2018
Kostenerstattung ambulanter Psychotherapie in Privatpraxen: Deutsches Ärzteblatt PP 11/2018
Für psychisch Kranke fehlen Therapieplätze: Süddeutsche Zeitung vom 11.12.2018
Der mitunter steinige Weg zur Psychotherapie: ZEIT ONLINE vom 16.06.2020
"Aber ich brauche jetzt jemanden"kostenpflichtiger SPIEGEL-Artikel vom 07.07.2020
Ärger für angehende Psychotherapeuten: Deutschlandfunk Kultur vom 08.02.2021
Coronapandemie: Nachfrage nach Psychotherapie hat zugenommen: aerzteblatt.de vom 12.02.2021
Psyche in Not: Das lange Warten auf Therapie: ZDF zoom vom 07.04.2021 (Video, 28 Minuten)
Es fehlen weiter psychotherapeutische Behandlungsplätze: BPtK News vom 23.06.2021
Therapieplatz gesucht – Warten auf psychotherapeutische Hilfe: SWR2 vom 13.01.2022 (Radiosendung, 28 Minuten)
Das Problem mit den Psychotherapieplätzen: ZDF Magazin Royale vom 04.02.2022 (Video auf Youtube, 22 Minuten)

Trotz manchmal anderslautender Informationen und erheblicher praktischer Erschwernisse bleibt der Anspruch auf Kostenerstattung auch nach dem 01.04.2017 zumindest vom Prinzip her weiterhin bestehen. Hierzu verlinke ich an dieser Stelle eine Mitteilung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Umfassende und aktuelle Informationen über das mittlerweile leider sehr aufwendig gewordene Prozedere bei der Kostenerstattung erhalten Sie auf der Kostenerstattungsseite von therapie.de

Fazit: Der Weg der Kostenerstattung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt oft langwierig und nicht unbedingt erfolgversprechend. Es ist mir nach dem 01.04.2017 in einigen Fällen gelungen, gemeinsam mit gesetzlich versicherten Klienten ein Kostenerstattungsverfahren „durchzuboxen“. Ob dies gelingt, hängt unter anderem auch stark davon ab, mit welcher Krankenkasse man es zu tun hat. Gute Erfahrungen habe ich beispielsweise mit verschiedenen Betriebskrankenkassen (BKKen) gemacht. Leider verhalten sich die meisten der größeren Kassen in Bezug auf die Kostenerstattung konsequent ablehnend. Wenn Sie einen solchen Versuch erwägen, empfehle ich deshalb, vorher mit mir Rücksprache zu halten. Sollte die Kostenerstattung nicht möglich sein, bleibt als sichere Alternative zum langen Warten auf einen regulären Kassenplatz leider nur der Weg der Selbstzahlung. Dieser Weg wird von einem Teil meiner Klienten ohnehin schon lange gewählt. 

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